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   BSG, 20.08.1986 - 8 RK 74/84   

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https://dejure.org/1986,3934
BSG, 20.08.1986 - 8 RK 74/84 (https://dejure.org/1986,3934)
BSG, Entscheidung vom 20.08.1986 - 8 RK 74/84 (https://dejure.org/1986,3934)
BSG, Entscheidung vom 20. August 1986 - 8 RK 74/84 (https://dejure.org/1986,3934)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 24.11.1967 - 3 RK 81/64

    Ausscheiden aus dem Versicherungsverhältnis - Versicherungsfall nach Ausscheiden

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 74/84
    Auch eine freiwillige Weiterversicherung ohne Krankengeldanspruch verdrängt in vollem Umfang den nachgebenden Versicherungsschutz aus § 214 I 1 RVO (Anschluß an BSG 24.11.1967, 3 RK 81/64 = SozR Nr. 7 zu § 214 RVO).

    Diese Voraussetzungen seien gegeben, so daß dem Kläger, wenn man dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. November 1967 - 3 RK 81/64 - (SozR § 214 RVO Nr. 7) folge, der Anspruch auf Krankengeld aus dem nachgehenden Versicherungsschutz (§ 214 Abs. 1 RVO) versagt werden müßte.

    Der Vorrang einer anderen Versicherung, der im Hinblick auf die Pflichtversicherung der Arbeitslosen aufgrund des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) in § 214 Abs. 3 RVO gesondert gesetzlich geregelt worden ist, gilt auch, soweit das ausgeschiedene Pflichtmitglied sich bei seiner bisherigen Krankenkasse freiwillig weiterversichern läßt, auch wenn die Weiterversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld erfolgt (RVA GE Nr. 3435 in AN 1929, 215 = EuM 24, 353 und GE Nr. 4993 in AN 1936, 233; BSG, Urteil vom 24. November 1967 - 3 RK 81/64 - SozR § 214 RVO Nr. 7; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band II, S 428k und S 429 mwN; aA Peters, Handbuch der Krankenversicherung, § 214 Anm. 2; Karl Peters, SGb 1982, 20, 22).

    So hat der freiwillig Weiterversicherte, worauf bereits der 3. Senat des BSG in seinem Urteil vom 24. November 1967 (aaO) hingewiesen hat, einen Anspruch auf etwaige Mehrleistungen.

  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 74/84
    Es darf jedoch nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe jede Einzelregelung, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten und Unbilligkeiten führt, modifiziert werden könnte (vgl. BVerfGE 26, 44, 61 f; 34, 118, 136; 36, 73, 84).

    Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips obliegt vielmehr im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 329; 36, 73, 84).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 74/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 38, 46; 20, 31, 33; 21, 6, 9).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 74/84
    Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips obliegt vielmehr im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 329; 36, 73, 84).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 74/84
    Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips obliegt vielmehr im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 329; 36, 73, 84).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 74/84
    Es darf jedoch nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe jede Einzelregelung, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten und Unbilligkeiten führt, modifiziert werden könnte (vgl. BVerfGE 26, 44, 61 f; 34, 118, 136; 36, 73, 84).
  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 20/62

    Ehemäklerlohn

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 74/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 38, 46; 20, 31, 33; 21, 6, 9).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 74/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 38, 46; 20, 31, 33; 21, 6, 9).
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 74/84
    Es darf jedoch nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe jede Einzelregelung, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten und Unbilligkeiten führt, modifiziert werden könnte (vgl. BVerfGE 26, 44, 61 f; 34, 118, 136; 36, 73, 84).
  • BVerfG, 14.12.1966 - 1 BvR 496/65

    Verfassungsmäßigkeit der Gesellschafterhaftung für Gewerbe- und Umsatzsteuer

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 74/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 38, 46; 20, 31, 33; 21, 6, 9).
  • BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvL 4/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Halbs. 2 StARegG

  • BSG, 18.02.1981 - 3 RK 60/79

    Landwirtschaftlicher Unternehmer - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Anspruch

  • BSG, 23.11.1966 - 3 RK 45/65

    Krankengeldanspruch - Gewährungszeitraum - Anspruchsende

  • BSG, 30.11.1965 - 3 RK 19/63
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 8/07 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung - Rentner - kein

    Das BSG ist dem unter Geltung der RVO in ständiger Rechtsprechung gefolgt (BSGE 14, 278 = SozR Nr. 4 zu § 182 RVO; Urteil vom 30.11.1965 - 3 RK 19/63 - DOK 1966, 469; BSG SozR Nr. 4 zu § 214 RVO, jeweils zum Vorrang der KVdR; BSG SozR 2200 § 214 Nr. 2 zum Vorrang einer freiwilligen Weiterversicherung).

    Dass die von ihr angeführten, vor allem verfassungsrechtlichen Argumente nicht durchgreifen, weil der nachwirkende Schutz nur zeitlich auf einen Monat begrenzt ist, die vorrangige Versicherung dagegen nicht in gleicher Weise befristet ist, hat das BSG bereits früher eingehend dargelegt (vgl BSG SozR 2200 § 214 Nr. 2 S 4 f).

  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R

    Krankenkasse - Zuständigkeit - Kassenwechsel - Heil- und Kostenplan - Zahnersatz

    Dieser nachgehende Anspruch ist subsidiär; er wird durch eine neue Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse verdrängt (BSGE 51, 281, 285 = SozR 2200 § 183 Nr. 35 S 94; BSG SozR 2200 § 214 Nr. 2 S 2 f mwN).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 2/07 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Entstehenstatbestand - Mitgliedschaft

    Das Bundessozialgericht (BSG) ist dem unter Geltung der RVO in ständiger Rechtsprechung gefolgt (BSGE 14, 278 = SozR Nr. 4 zu § 182 RVO; Urteil vom 30.11.1965 - 3 RK 19/63 - DOK 1966, 469; BSG SozR Nr. 4 zu § 214 RVO, jeweils zum Vorrang der Krankenversicherung der Rentner; BSG SozR 2200 § 214 Nr. 2 zum Vorrang einer freiwilligen Weiterversicherung).

    Dass die von ihr angeführten, vor allem verfassungsrechtlichen Argumente nicht durchgreifen, weil der nachwirkende Schutz nur zeitlich auf einen Monat begrenzt ist, die vorrangige Versicherung dagegen nicht in gleicher Weise befristet ist, hat das BSG bereits früher eingehend dargelegt (vgl BSG SozR 2200 § 214 Nr. 2 S 4 f).

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